Lachgas-Verbot in Hürth?
SPD-Fraktion stellt Antrag für kommende Sitzung des Stadtrates
Am Dienstag, den 25. November 2025, um 18 Uhr, tritt der Stadtrat im Bürgerhaus zusammen. Ein Thema wird der Antrag der SPD-Fraktion sein. Dabei möchte der Antragsteller den Verkauf von Lachgaskartuschen an Minderjährige im Stadtgebiet Hürth verbieten. Der Antrag sieht nicht nur ein Verkaufsverbot vor, sondern darüberhinaus Alterskontrollen, Werbebeschränkungen, Bußgelder bis zu 1.000 Euro sowie begleitende Präventionsmaßnahmen.
Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) ist ursprünglich ein Stoff aus der Lebensmittelindustrie, etwa zum Aufschäumen von Sahne. In den letzten Jahren etablierte es sich jedoch zusätzlich als Partydroge. Jugendliche inhalieren das Gas über Luftballons, um einen kurzen Rausch zu erleben. Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich. Im Internet liegen Berichte von Halluzinationen und Bewusstlosigkeit bis hin zu Nervenschäden bei regelmäßigem Konsum vor.
Daher führten mehrere Kommunen im Rhein-Erft-Kreis bereits eigene Regelungen ein. In Köln handelte ebenfalls.
Am 13. November 2025 verabschiedete der Bundestag ein bundesweites Verbot für Minderjährige. Damit sind der Erwerb und der Besitz für Kinder und Jugendliche untersagt. Der Online-Handel und der Verkauf über Automaten soll künftig komplett verboten werden.
Die Frage lautet nun: Ist ein kommunales Verbot noch notwendig?
Einerseits könnten die Mitglieder im Stadtrat argumentieren, dass die Arbeit überflüssig ist, da die Bundesregelung zukünftig greifen wird. Andererseits könnten Befürworter aufführen, dass die Kommune in der Pflicht ist, lokale Kontroll- und Strafmaßnahmen einzuleiten. Denn unsere Stadt setzt Bundesgesetze vor Ort um.
Zudem geht der SPD-Antrag mit präventiven Maßnahmen über das Bundesgesetz hinaus. Die Fraktion führt Aufklärungskampagnen in Schulen, Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Polizei sowie Maßnahmen gegen Müll durch Kartuschen auf. Diese Punkte deckt das Bundesgesetz nicht ab und erhöht die Wirksamkeit vor Ort deutlich.
Gefahr eines Flickenteppichs
Bis zur bundesweiten Regelung bestand die Gefahr, dass jede Kommune eigene Regeln erlässt. Das führte zu Unsicherheit und unterschiedlichen Standards. Mit dem Bundestagsbeschluss ist diese Gefahr nun reduziert. Dennoch bleibt die Frage, ob zusätzliche kommunale Maßnahmen sinnvoll sind, um schnell und konsequent gegen Verstöße vorzugehen.
Die gesundheitlichen Folgen des Lachgas-Konsums sind gravierend, und ein Handeln auf kommunaler Ebene kann trotz Bundesgesetz sinnvoll. Der Stadtrat muss entscheiden, ob er eigene Regelungen ergänzend beschließt oder sich auf die Bundesregelung stützt.
Hier mein Video https://youtube.com/shorts/-_vXkFA1KUY
Was meinen Sie – reicht das bundesweite Verbot aus, oder sollte unsere Stadt zusätzliche Maßnahmen ergreifen? Ihre Meinung ist wichtig für eine verantwortungsvolle Entscheidung im Stadtrat.